Mindestalter
- Vollendung des 16. Lebensjahres für die Klasse F, beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Vollendung des 17. Lebensjahres für die vorgezogene Klasse B (L17)
- Vollendung des 21. Lebensjahres für die Klasse D, sowie den direkten Zugang zur Klasse A
- Vollendung des 18. Lebensjahres für alle anderen Führerscheinklassen
Vertrauenswürdigkeit
Die Behörde prüft den Leumund
Körperliche und geistige Eignung
Es muss ein ärztliches Gutachten beigebracht werden, das zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als 18 Monate sein darf und von einer/einem im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde, die das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung durchführt, in die Ärzteliste eingetragenen Ärztin/Arzt erstellt wurde.
Bewerber/innen um die Klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Die meisten Fahrschulen organisieren, dass ein Arzt zu bestimmten Zeiten in der Fahrschule die Untersuchungen durchführt.
Erste-Hilfe-Kurs
Die Mindestdauer des Erste-Hilfe-Kurses beträgt:
- 6 Stunden für die Führerscheinklassen A, B, C, C1, E und F
- 16 Stunden für die Führerscheinklasse D
Nähere Informationen über die laufenden Erste-Hilfe-Kurse liegen in der Fahrschule auf.
Verpflichtende Teilnahme an der Ausbildung in einer Fahrschule
Es gibt 3 Arten von Fahrausbildung:
- die Vollausbildung / duale Ausbildung
- die Mindestausbildung
- die L17-Ausbildung